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Stromkosten eine Milliardenabzocke: Grüne attackieren Energiekonzerne
Verbraucher zahlen laut Grüne eine Milliarde Euro zu viel im Jahr für ihren Strom. "Die steigenden Strompreise sind ein Symptom des nicht funktionierenden Wettbewerbs", sagt Grünen-Politikerin Ingrid Nestle. Die Verbraucher in Deutschland müssen derzeit einen zu hohen Strompreis bezahlen. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag. "Die Preiserhöhungen beim Strom für die Haushaltskunden in diesem Jahr sind nicht nachvollziehbar" .......
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Strom- und Gasmärkte: Der Wettbewerb eine Mogelpackung
Mittlerweile steht auch der Bund der Energieverbraucher dem "Wettbewerb" auf den Strom- und Gasmärkten mehr als kritisch gegenüber ( s. weiterführenden Artikel ).
Als nahezu einzige Institution halten wohl nur etablierte Parteien das "Schein"-Argument des sogenannten freien Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt aufrecht mit dem Ergebnis, dass der Verbraucher unter diesem Deckmantel kräftig abgezockt wird. Das Lobbyistentum muss wohl so stark sein, dass auch Justitia in Teilbereichen auf diese Linie einzuschwenken scheint und den §315 zu durchlöchern versucht (s. Ball - BGH-Urteile).
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Stadtwerke Buxtehude / Stade: höhere Renditen als die Deutsche Bank ?
Energieversorger bereichern sich ! Stromriesen als Preistreiber entlarvt ! Die vier großen Stromkonzerne
in Deutschland haben ihre Gewinne durch Erhöhung der Kundenpreise in fünf
Jahren mehr als verdreifacht ! Schlagzeilen
in Presse und Fernsehen .
Wie aber
sieht es bei den örtlichen, d.h. etwas kleineren Versorgern aus. Zum Beispiel bei den Stadtwerken Stade GmbH oder den Stadtwerken Buxtehude GmbH
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Gaspreise - E.ON Hanse verliert vor dem Landgericht Hamburg
Ältere Preisanpassungsklauseln oft unwirksam - Mit der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Hamburg zugunsten von 52 "Sammelklägern" wurde die Auffassung von Verbraucherschützern bestätigt,wonach die von E.ON Hanse in älteren Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel unwirksam ist (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05).
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