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Mittwoch, 8. September 2010
 
 
Stadtwerke Buxtehude läuten eine neue Runde bei Preiserhöhungen ein PDF Drucken E-Mail
A. de la Motte, R. Block   

Preisanpassungsklausel in den AGBs der Stadtwerke Buxtehude soll angepasst werden

Derzeit werden alle Sondervertragskunden von den Stadtwerken Buxtehude angeschrieben.
In diesem Schreiben werden dem Kundenkreis die neuen AGBs vorgestellt, die automatisch zum 01.03.2010 in Kraft treten sollen!! Falls der Kunde die Änderung nicht akzeptieren will, bietet man ihm ein 2 wöchiges Einspruchs-/Kündigungsrecht an.

Hintergrund dieser Offensive ist offensichtlich und klar:
Die Stadtwerke Buxtehude wollen sich hiermit bei künftigen Preiserhöhungen zum Nachteil des Kunden gerichtlich in eine bessere Position bringen, da bisher sich die Gerichte bei ihren Urteilen zugunsten der Verbraucher sehr häufig in der Vergangenheit auf den §
307 (unangemessene Benachteiligung in den AGBs; hier einseitiges Recht auf Preiserhöhung s. auch BGB § 307 Inhaltskontrolle ) gestützt und den §315 ( Billigkeit des Preises/der Preiserhöhung s. auch BGB § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei ) nicht angefasst haben.

 Die von den Gerichten monierten Preisanpassungsklauseln - einseitiges Preisanpassungsrecht nach oben und keine Preissenkungspflicht - wird hier nun verändert.

 Mit dieser neuen Preisanpassungsklausel dürften Einsprüche gegen zu hohe Energiepreise (u.a. gestützt auf den § 307) vor Gerichten schwer durchzusetzen sein .

 Wie es um die freiwilligen Senkungen bestellt ist, das haben wir zu genüge in den letzten 5 Jahren erfahren. Die Haltung und Verfahrensweise selbst bei zu Unrecht erhobenen/ einbehaltenen Gebühren lässt sich treffend im letzten veröffentlichten Bilanzbericht der Stadtwerke Buxtehude schön nachvollziehen.

Geschäftsbericht 2008 Auszug:
 
Der Jahresüberschuss lag mit 0,9 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresergebnis (2,24 Mio. €). Ursache für diesen starken Rückgang des Ergebnisses war die Notwendigkeit, das Risiko einer Mehrerlösabschöpfung durch die BNetzA zu berücksichtigen. Die BNetzA ist der Auffassung, dass die aus Sicht der BNetzA überhöhten Netzentgelte, die in der Zeit zwischen der erstmaligen Beantragung und der erstmaligen Genehmigung berechnet wurden, an die Kunden zurückgegeben werden sollen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen den beantragten und eingenommenen Entgelten und den später genehmigten Entgelten. Dies soll über eine Absenkung der Netzentgelte ab 2010 geschehen.

( s. unser - vom Buxtehuder Tageblatt seinerzeit nicht !! veröffentlichter - Lesebrief " Pest oder Cholera"   die letzten beiden Absätze sowie der in 2008 verfasste Artikel "Bundesnetzagentur kürzt Durchleitungsgebühren" ).

 Seitens der Stadtwerke Buxtehude eine interessante Sicht der Dinge, zumal im ausgewiesenen Jahresüberschuss die getätigten Quersubventionierungen (Bad, Parkhaus etc.) nicht enthalten sind d.h. der tatsächliche Gewinn der Stadtwerke wesentlich höher ist( der Gesamtbericht ist hier einsehbar ).

 Viel nützen wird es also nicht, auch wenn eine Preissenkungspflicht nun in den AGBs aufgeführt ist.

 Unserer Meinung nach ist es gegenwärtig besser, Einspruch gegen die neuen AGBs zu erheben und von dem eingeräumten Kündigungsrecht nicht Gebrauch zu machen (s. hierzu auch den Artikel Wechseln oder Protestieren“ ).

 

Diese Thematik wird ein Schwerpunktthema unserer nächsten Veranstaltung in Buxtehude am 16.Februar 2010 im Klosterhof sein.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 22. Januar 2010 )
 
 
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