| Stadtwerke Buxtehude läuten eine neue Runde bei Preiserhöhungen ein |
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| A. de la Motte, R. Block | |
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Preisanpassungsklausel in den AGBs der Stadtwerke Buxtehude soll angepasst werden
Derzeit werden alle Sondervertragskunden von den Stadtwerken
Buxtehude angeschrieben.
Hintergrund dieser
Offensive ist offensichtlich und klar: Die von den Gerichten monierten Preisanpassungsklauseln - einseitiges Preisanpassungsrecht nach oben und keine Preissenkungspflicht - wird hier nun verändert. Mit dieser neuen Preisanpassungsklausel dürften Einsprüche gegen zu hohe Energiepreise (u.a. gestützt auf den § 307) vor Gerichten schwer durchzusetzen sein . Wie es um die freiwilligen Senkungen bestellt ist, das haben wir zu genüge in den letzten 5 Jahren erfahren. Die Haltung und Verfahrensweise selbst bei zu Unrecht erhobenen/ einbehaltenen Gebühren lässt sich treffend im letzten veröffentlichten Bilanzbericht der Stadtwerke Buxtehude schön nachvollziehen.
Geschäftsbericht 2008 Auszug: ( s. unser - vom Buxtehuder Tageblatt seinerzeit nicht !! veröffentlichter - Lesebrief " Pest oder Cholera" die letzten beiden Absätze sowie der in 2008 verfasste Artikel "Bundesnetzagentur kürzt Durchleitungsgebühren" ). Seitens der Stadtwerke Buxtehude eine interessante Sicht der Dinge, zumal im ausgewiesenen Jahresüberschuss die getätigten Quersubventionierungen (Bad, Parkhaus etc.) nicht enthalten sind d.h. der tatsächliche Gewinn der Stadtwerke wesentlich höher ist( der Gesamtbericht ist hier einsehbar ). Viel nützen wird es also nicht, auch wenn eine Preissenkungspflicht nun in den AGBs aufgeführt ist. Unserer Meinung nach ist es gegenwärtig besser, Einspruch gegen die neuen AGBs zu erheben und von dem eingeräumten Kündigungsrecht nicht Gebrauch zu machen (s. hierzu auch den Artikel „Wechseln oder Protestieren“ ). Diese Thematik wird ein Schwerpunktthema unserer nächsten Veranstaltung in Buxtehude am 16.Februar 2010 im Klosterhof sein. |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 22. Januar 2010 ) |







