| "Erste Hilfe" bei Sperrandrohung zeigt Wirkung |
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| Annelene la Motte | |
Energie-Anbieter zeigen Reue
Versorger sind im Umgang mit ihren Kunden vorsichtiger geworden -
und räumen neuerdings Fehler ein. Ein Blick auf ein spannendes Jahr
seit der Gründung von ENERGIEUNRECHT. (5. Januar 2010) Viele kleine Schlachten entscheiden über den Sieg: Bundesweit rudern Energieversorger zurück. Konzerne zeigen Reue. Mahnstellen bitten um Entschuldigung. Vollstreckungsmitarbeiter reden sich mit Computerfehlern heraus - das ist das Ergebnis der Arbeit der Dokumentationsstelle ENERGIEUNRECHT für ungesetzliche Versorgungssperren, die der Bund der Energieverbraucher vor einem Jahr ins Leben gerufen hat. Ihre Arbeit zeigt jetzt Wirkung: So regierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft überrascht, als ENERGIEUNRECHT ihn mit den rechtswidrigen Praktiken einiger Mitglieder konfrontierte. Nun will sich der Verband selbst um die „schwarzen Schafe" der Branche kümmern.
Paradies für AbzockerJahrzehntelang konnten Versorger beinahe unbehelligt und ungenannt jeden säumigen Kunden durch Drohschreiben, Nötigung, Erpressung und Kleinst-Gedrucktem hemmungslos mit immer neuen Verbrauchszahlen, Nachforderungen und Zusatzgebühren drangsalieren. War der Strom oder das Gas erst mal weg, beugten sich die Kunden notgedrungen fast jedem Gebührendiktat. Um schnell entsperrt zu werden und nicht länger im Dunkeln zu sitzen, mussten Betroffene obendrein noch horrende Entsperrungskosten berappen. Wer riskiert schon die Gesundheit, wenn die Gas-Heizung trotz Frostrekord im Winterschlaf bleibt? Wer fragt bei Einzelfällen schon hinterher, ob rüde Attacken von Mahn- und Inkassoabteilungen rechtens waren, ob gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten wurden? Das Paradies der Abzocker schien grenzenlos. Und niemand wehrte sich - die betroffenen Einzelkunden hielten still. Niemand erhob Anklage. Seit einem Jahr ist das anders. Versorger geben klein bei
Zum Beispiel Karl Wienert*, einem 31-jährigem
Hartz-IV-Empfänger aus Bad Salzuflen. Im Mai 2009 wollte ihn sein
Stromversorger wegen einer Nachforderung von 63 Euro binnen neun Tagen
ins Dunkle setzen. Von ENERGIEUNRECHT auf die Verletzung der
Vier-Wochen-Frist angeschrieben, teilte der Stromversorger mit: „Wir
räumen ein, dass in diesem Ausnahmefall die gesetzlichen Vorgaben
(Sperrvoraussetzungen) versehentlich nicht eingehalten worden sind."
Die Sperrankündigung wurde am selben Tag zurückgezogen.
„Wir sehen von einer Unterbrechung der Versorgung ab."
Oder der 68-jährige Ewald Röttgen* aus Wilhelmshaven:
Während er sich in einer neurochirurgischen Reha-Maßnahme befand, hat
der Energieversorger wegen angeblicher Zahlungs-Rückstände von 1.625
Euro im Mai 2009 binnen drei Wochen mit der Einstellung der Gas- und
Stromlieferung gedroht. Der Bevollmächtigte des Schwerbehinderten
informierte ENERGIEUNRECHT. Daraufhin gab das Unternehmen klein bei:
Man werde, hieß es, unter Berücksichtigung der schwer angeschlagenen
Gesundheit des Kunden „von einer Unterbrechung der Versorgung absehen
bis zur rechtlichen Klärung der Billigkeit".
„Mit Bedauern räumen wir ein ..."
Nach ersten Fallveröffentlichungen über Internet gab sich die
Versorgerbranche noch trotzig, borstig, schweigsam. Inzwischen sind
Energieanbieter auf breiter Front vorsichtiger geworden. Ertappt und
öffentlich an den Pranger gestellt, werden auch Großkonzerne
nachdenklich. Und plötzlich räumen die unteren Abteilungen Fehler ein,
gestehen Nachlässigkeiten, bekennen Versäumnisse.
Zum Beispiel beim Ehepaar Mayer* im bayerischen Igling;
Wegen einer umstrittenen Jahresabrechnung von 2008 wollte der Versorger
binnen zwei Wochen nach der ersten Sperrandrohung das Gas abstellen.
ENERGIEUNRECHT schaltete sich ein - und das Unternehmen zuckte umgehend
zurück: „Wir haben den Sachverhalt nochmals geprüft und dabei
festgestellt, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, für den wir uns
entschuldigen. Ihr Anruf ist immer herzlich willkommen!" Das Ehepaar
erhielt vom Gasversorger noch einen gesonderten Entschuldigungsbrief.
Oder eine dreiköpfige Familie in Illingen, die unter Berufung auf §
315 BGB ihre Gaszahlungen gekürzt hatte. Fünf Tage nach der ersten
Sperrandrohung des Versorgers sollten sie ohne Gas dastehen.
ENERGIEUNRECHT vermittelte, der Versorger zog die Drohung zurück. „Die
Forderung ruht bis zur gerichtlichen Klärung", so das Unternehmen.
Erste Hilfe für Verbraucher
Eine plötzliche Menschwerdung? Eher der Erfolg von permanentem
Hinsehen, Prüfen, Überwachen. Was vor einem Jahr als
Dokumentationsstelle für ungesetzliche Versorgungssperren begonnen hat,
ist neben Kartellbehörden längst zum wirksamen Erste-Hilfe-Instrument
für Energiekunden geworden. Die Beschwerden von Kunden reißen nicht ab.
Aber die schwarzen Schafe unter den Energieversorgern können sich nicht
mehr im Dunkeln verstecken.
(*) Name von der Redaktion geändert
Alle Betroffenen können angedrohte oder tatsächliche Versorgungssperren der Dokumentationsstelle mitteilen: Im Internet
oder den schriftlichen Fragenbogen anfordern beim Bund der
Energieverbraucher e.V., Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel. Eine
Mitgliedschaft im Verein ist dafür nicht erforderlich.
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 11. Januar 2010 ) |







