| Gaspreise - E.ON Hanse verliert vor dem Landgericht Hamburg |
|
|
|
| R. Block | |
|
Gaspreise - E.ON Hanse verliert vor dem Landgericht Hamburg
Ältere
Preisanpassungsklauseln oft unwirksam - Mit der jüngsten Entscheidung
des Landgerichts Hamburg zugunsten von 52 "Sammelklägern" wurde die
Auffassung von Verbraucherschützern bestätigt,wonach die von E.ON Hanse
in älteren Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel
unwirksam ist (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009, Az. 301
O 32/05).
Die
Kläger werden nach dieser Entscheidung in der 1. Instanz die von E.ON
Hanse seit 1. Oktober 2004 geforderten erheblichen Preiserhöhungen
nicht zahlen müssen. "Die Entscheidung basiert auf der aktuellen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, so dass wir der Berufung durch
E.ON Hanse wenig Chancen einräumen", ist sich Dr. Jürgen Fischer von
der Neuen Verbraucherzentrale sicher. Auch Verbraucher aus
Mecklenburg-Vorpommern haben den Preiserhöhungen von E.ON und anderen
Anbietern widersprochen. In den Fällen, in denen eine unwirksame
Preisänderungsklausel - wie in Hamburg - vorliegt, werden die
Widersprüchler nicht nachzahlen müssen. Wer trotz Widerspruch unter
Vorbehalt gezahlt hat, wird Geld zurückverlangen können. Voraussetzung
ist, dass es sich um die gleiche oder eine ähnliche Preisklausel wie
jetzt im Hamburger Verfahren handelt.
In den letzten Jahren haben viele Anbieter auf die vorliegenden Urteile schon reagiert und veränderte Preisklauseln in ihre Verträge aufgenommen. Ob diese zu akzeptieren sind, muss nun von Fall zu Fall entschieden werden. Das Hamburger Urteil zeigt, dass sich eine Prüfung in jedem Fall lohnt. |
|
| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27. Oktober 2009 ) |







