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Mittwoch, 8. September 2010
 
 
Gaspreise - E.ON Hanse verliert vor dem Landgericht Hamburg PDF Drucken E-Mail
R. Block   

Gaspreise - E.ON Hanse verliert vor dem Landgericht Hamburg
27.10.2009: Hamburg/MVregio

Ältere Preisanpassungsklauseln oft unwirksam - Mit der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Hamburg zugunsten von 52 "Sammelklägern" wurde die Auffassung von Verbraucherschützern bestätigt,wonach die von E.ON Hanse in älteren Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel unwirksam ist (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05).

Die Kläger werden nach dieser Entscheidung in der 1. Instanz die von E.ON Hanse seit 1. Oktober 2004 geforderten erheblichen Preiserhöhungen nicht zahlen müssen. "Die Entscheidung basiert auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, so dass wir der Berufung durch E.ON Hanse wenig Chancen einräumen", ist sich Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale sicher. Auch Verbraucher aus Mecklenburg-Vorpommern haben den Preiserhöhungen von E.ON und anderen Anbietern widersprochen. In den Fällen, in denen eine unwirksame Preisänderungsklausel - wie in Hamburg - vorliegt, werden die Widersprüchler nicht nachzahlen müssen. Wer trotz Widerspruch unter Vorbehalt gezahlt hat, wird Geld zurückverlangen können. Voraussetzung ist, dass es sich um die gleiche oder eine ähnliche Preisklausel wie jetzt im Hamburger Verfahren handelt.

In den letzten Jahren haben viele Anbieter auf die vorliegenden Urteile schon reagiert und veränderte Preisklauseln in ihre Verträge aufgenommen. Ob diese zu akzeptieren sind, muss nun von Fall zu Fall entschieden werden. Das Hamburger Urteil zeigt, dass sich eine Prüfung in jedem Fall lohnt.
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27. Oktober 2009 )
 
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