| Fassade des falschen Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten |
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| R. Block | |
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Mittlerweile steht auch der Bund der Energieverbraucher dem "Wettbewerb" auf den Strom- und Gasmärkten mehr als kritisch gegenüber ( s. weiterführenden Artikel ). Als nahezu einzige Institution halten wohl nur etablierte Parteien das "Schein"-Argument des sogenannten freien Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt aufrecht mit dem Ergebnis, dass der Verbraucher unter diesem Deckmantel kräftig abgezockt wird. Das Lobbyistentum muss wohl so stark sein, dass auch Justitia in Teilbereichen auf diese Linie einzuschwenken scheint und den §315 zu durchlöchern versucht (s. Ball - BGH-Urteile). Fassade des falschen Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten
(17. April 2009) Der Vorsitzende des Bundes des Energieverbraucher Dr. Aribert Peters hat sich kritisch zum Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten geäußert:
„Auf den ersten Blick scheint die Einführung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten geglückt zu sein: Jeder Verbraucher kann seinen Strom- und seit neuestem auch seinen Gasanbieter frei wählen und dadurch seine Energierechnung deutlich senken. Ein zweiter Blick enthüllt jedoch, dass unter dem Deckmantel des Wettbewerbs die Verbraucher kräftiger als je zuvor ausgeplündert werden.
Die Verflechtungen zwischen großen Stromerzeugern, Gasimporteuren, Gas- und Stromübertragungsnetzbetreibern und Endkundenvertrieb haben sich verfestigt. Die zwei marktbeherrschenden Firmen E.ON und RWE haben bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs eine marktbeherrschende Stellung.
Der Wettbewerb erweist sich als Mogelpackung. Überhöhte Preise erhalten einen Heiligenschein als seien sie von der unsichtbaren Hand des Wettbewerbs festgelegt worden.
In entscheidenden Punkten sind die Strom- und Gaspreise dem Wettbewerb jedoch auch heute noch entzogen. Egal von welchem Anbieter man Strom oder Gas bezieht, der Tribut an die Monopolisten muss entrichtet werden:
Die schöne Welt des Energiewettbewerbs erweist sich als Fassade, die gravierendes Versagen der marktwirtschaftlichen Mechanismen verdeckt.
Preise können entweder durch den Wettbewerb oder durch den Staat kontrolliert werden. Die Strom- und Gaspreise werden weder vom Wettbewerb, noch vom Staat kontrolliert. Denn der Staat hat sich zurückgezogen und der Wettbewerb weist gravierende Schwachpunkte auf. Und mit den zuviel kassierten Milliarden haben RWE und E.ON wesentliche Energieunternehmen in ganz Europa zusammengekauft. Sie können mit ihrer Marktmacht aufkommende Konkurrenten nicht nur in Deutschland sondern auch im übrigen Europa kleinhalten.
Die Leidtragenden sind die Energieverbraucher, private Haushalte und auch Unternehmen. Sie werden mit überhöhten Strom- und Gaspreisen in zweistelliger Milliardenhöhe belastet.
Es gehört schon zum eingespielten Ritual jeder neuen Preiserhöhung, dass sich die Unternehmen auf gestiegene Kosten, einen funktionierenden Wettbewerb und die staatlichen Belastungen berufen und Politiker und Verbraucherschützer dies alles zurückweisen. Spätestens die nächste Bilanzpressekonferenz zeigt dann, dass vor allem die Unternehmensgewinne gestiegen sind. Die Energieunternehmen haben darüber jede Glaubwürdigkeit verloren. Sie stehen in der Beliebheitsskala der Bevölkerung am Ende, selbst die Finanzämter sind allgemein besser gelitten.
Die Politik kommt über empörte Sätze in der Tagesschau nicht hinaus. Sie hat sich von der Versorgungswirtschaft einvernehmen lassen. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen wirken wie von Lobbyisten diktiert. Notwendig wäre eine wirksame Entflechtung der Energiegiganten und eine strikte öffentliche Kontrolle über die Leitungsnetze von Strom und Gas.
Den Betroffenen Verbrauchern ist zu raten, die verbliebenen Spielräume zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters zu nutzen und sich mit den Waffen des Zivilrechts gegen überhöhte Preise zu wehren. Bereits zehntausende Verbraucher zahlen nicht mehr die einseitig überhöht festgesetzten Preise, sondern kürzen die Rechnungen. Und immer mehr Gerichte geben diesen Verbrauchern Recht. Verbraucher sollten auch die in der Vergangenheit zuviel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern. Allerdings sollte man hier keinesfalls ohne gute fachkundige Beratung durch den Bund der Energieverbraucher e.V. oder Verbraucherzentralen aktiv werden.“
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 21. April 2009 ) |








