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| R. Block | |
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Mehr Rechte für Gaskunden - Geld zurück
der
Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden ein weiteres Mal
gestärkt. Das Gericht erklärte eine von vielen Gasversorgern genutzte
Klausel zur Anpassung der Preise für unwirksam, weil sie die
Verbraucher benachteilige (Az.: VIII ZR 274/06).
Schwammige Preisklausel gekippt
Die
Bundesrichter monierten die Klausel: "Der vorstehende Gaspreis ändert
sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt." Der
Passus sei unverständlich, weil er nicht verdeutliche, wie sich
Gaspreise ändern, entschied das Gericht. Verbraucher können nun mit
einer eigenen Klage womöglich Geld von ihrem Gasanbieter
zurückerhalten.
Geklagt hatte im aktuellen Fall ein Hausbesitzer, nachdem die Stadtwerke Euskirchen unter Berufung auf die Klausel zwischen 2005 und 2006 den Gaspreis drei Mal um insgesamt 1,36 Cent auf 4,51 Cent je Kilowattstunde angehoben hatten.
Verbraucher unangemessen benachteiligt
Der
BGH erklärte diese Erhöhungen für unwirksam, weil unklar sei, in
welchem Verhältnis sie zur Änderung der allgemeinen Tarifpreise
erfolgen soll: Die Klausel ermögliche sowohl eine nominale oder
prozentuale Übertragung der Tarifpreisänderung als auch jede andere
Erhöhung ohne Bindung an die Tarifpreisänderung. Wegen dieser
Mehrdeutigkeit benachteilige die Klausel den Verbraucher unangemessen,
heißt es im Urteil.
Die
Entscheidung sei für unzählige Kunden mit sogenannten
Gas-Sonderverträgen von großer Bedeutung, sagte der Energie-Experte des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Holger Krawinkel. Solche
Sonderverträge haben in der Regel Verbraucher, die mit Gas auch heizen
- was bei vielen Gasabnehmern die Fall ist.
Laut
Krawinkel können nun Kunden mit einer entsprechenden Klausel in ihrem
Sondervertrag ebenfalls klagen und Gaspreiserhöhungen zurückverlangen.
Gasversorger seien in solchen Fällen meist bereit zu zahlen, bevor eine
Klagewelle auf sie zurolle.
Der Energieexperte bezeichnete das Urteil aber als kurzfristigen Erfolg", weil Gasversorger ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rasch an den Richterspruch anpassen werden. siehe hierzu auch Kommentierung Bund der Energieverbraucher: BGH-Entscheidung bestätigt Protestkunden |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27. Oktober 2009 ) |







