| Die Energiepreise steigen - Was tun? |
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| Energiedepesche/Bund der Energieverbraucher | |
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Wechseln oder protestieren?
Die
Strom- und Gaspreise steigen stetig. Immer mehr Verbraucher stellen
sich die Frage, ob und wie sie durch einen Wechsel des Strom- und
Gasanbieters sparen können. Die Energiedepesche (Bund der Energieverbraucher ) erklärt, wann sich
Wechseln lohnt, was man dabei beachten muss und welche Alternativen es
gibt. Hierzu auch der Verweis auf den BI-Flyer (BürgerInitiative Energieprotest), der Leitfaden unseres Widerstandes gegen die Energiepreise/Energiepreiserhöhungen ist ( Download: pdf Format ).
(29.
März 2008) - Ein Anbieterwechsel ist einfach und spart Geld. Aber
Achtung: Wer bisher seinem Anbieter treu geblieben ist und jetzt
kündigt, der gibt mit der Kündigung des bisher geltenden Vertrags
unwiderbringlich eine wichtige Rechtsposition auf. Eine Alternative zum
Wechsel des Anbieters ist der Preisprotest. Durch den Protest kann man
mehr "sparen" als durch einen Wechsel, geht aber auch ein höheres
Risiko ein. Wer sich für den Anbieterwechsel entscheidet, der
akzeptiert den Preis des neuen Anbieters und kann dagegen nicht mehr
protestieren (Anmerkung: gegebenenfalls erst wieder bei einer Preiserhöhung des neuen Anbieters).
Protest nach §315 BGB
Beim
Preisprotest kürzt man nach vorhergehender Prüfung und Mitteilung an
den Versorger dessen Rechnung. Besteht der Versorger auf Zahlung des
vollen Betrags, dann muss er vor Gericht gegen den Verbraucher klagen.
Das Gesetz verbietet jedoch, dass ein Anbieter solchen Verbrauchern die
Strom- oder Gasversorgung sperrt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Versorger überhaupt eine Klage anstrengt und dabei auch vor Gericht siegt.
Tausende
Verbraucher protestieren seit dem Jahr 2004 erfolgreich gegen
Preiserhöhungen. Sie bilden eine große Gemeinschaft, die der Bund der
Energieverbraucher und viele Verbraucherzentralen unterstützen. Die
2004 gekürzten Beträge sind inzwischen verjährt und können nicht mehr
eingeklagt werden (s. Bund der Energieverbraucher: Verjährungsfrist beachten ). Viele Verbraucher haben
sich jedoch einschüchtern lassen und nach anfänglichem Protest später
doch den verlangten Betrag bezahlt.
Gesetzliche Grundlage des Protests sind die Paragrafen 307 und 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Wenn
der Versorger einseitig die Preise festsetzt, dann sind die neu
festgesetzten Preise erst zur Zahlung fällig, wenn der Versorger
nachgewiesen hat, dass die neuen Preise der Billigkeit entsprechen. Das gilt auch dann, wenn der Verbraucher den Anbieter wechseln kann.
Neue Verträge unterschreiben?Vor einer Billigkeitsprüfung ist zu klären, ob der Versorger überhaupt das Recht zu einer Preisneufestsetzung hatte. Ferner wird geprüft, ob eine eventuell im Vertrag vorhandene Preisklausel überhaupt den gesetzlichen Anforderung entspricht. Tut sie das nicht, dann ist sie ungültig und ebenso die darauf gestützte Preiserhöhung. Die Rechtslage ist wegen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes neu, komplex und unübersichtlich. Deshalb entscheiden die Gerichte bis zum Bundesgerichtshof hin derzeit höchst unterschiedlich. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist deshalb derzeit kaum vorhersehbar. In vielen Gerichtsverfahren unterlagen die Versorger, in anderen Fällen entschieden die Juristen entgegen der Verbraucherinteressen.
Fast
alle Versorger wollen ihre Kunden in neue Verträge mit oft kurzer
Laufzeit locken und drängen die Verbraucher mit unterschiedlichsten
Argumenten. Unterschreibt der Verbraucher, dann kann er danach weder
die Berechtigung zur Preisfestsetzung noch den Preis selbst anzweifeln
oder dessen Zahlung verweigern oder hinauszögern. Schließlich hat er
Preis und Vertrag freiwillig akzeptiert.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter http://vertragsaenderung.energieverbraucher.de. Unterschrift geleistet?
Wer
aus Unwissenheit oder aus Scheu vor einer rechtlichen
Auseinandersetzung einen neuen Vertrag unterschrieben hat, dem bleibt
nur noch eine Möglichkeit: konsequent das jeweils beste Angebot zu
nutzen.
Vorsicht "Kleingedrucktes"
Das
beste Angebot entspricht nicht immer dem günstigsten. Neben dem Preis
spielen auch die Vertragslaufzeit und das "Kleingedruckte" eine wichtig
Rolle. Welche Vollmachten gibt man dem Versorger?
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