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Mittwoch, 8. September 2010
 
 
PRESSEJOURNAL und LESERBRIEFE PDF Drucken E-Mail
BI-Redaktion   

Pressestimmen und Leserbriefe


An dieser Stelle finden Sie Presseartikel und Leserbriefe zur Energiepolitik etc.

Allgemeine Pressemeldungen, Kommentare zum Thema Energiepreise und Urteile:

 

26.08.2010
Gaspreisbindung ist auf dem Weg um Auslaufmodell
HEIDELBERG: (Quelle: Hamburger Abendblatt)

Die seit Jahrzehnten praktizierte Bindung der Gaspreise an den Ölpreis löst sich immer weiter auf. In den vergangenen zwölf Monaten tieg der Durchschnittspreis für leichtes Heizöl um knapp 29 Prozent, während der Gaspreis dagegen um 5,5 Prozent sank. „Erstmals sehen wir einendeutlichen Trend zur Entkopplung des Gaspreises vom Heizölpreis“, sagte Peter Reese, Leiter der Abteilung Energiewirtschaft es Verbraucherportals Verivox. Von den sinkenden Preisen könnten auch die Verbraucher profitieren. Preisbindung setzt Marktregel von Angebot und Nachfrage außer Kraft Die Preisbindung war 1965 erstmals vereinbart worden. Produzenten wie der russische Energiegigant Gazprom chlossen damals langfristige Lieferverträge mit deutschen Importeuren wie E.on Ruhrgas, in denen die Höhe des Gaspreises der des Öls mit einer Verzögerung von rund sechs Monaten folgte. Der Importeur gab diese Preisbindung an seine Kunden, die Versorger, weiter und diese wiederum an die Endverbraucher. Die marktwirtschaftliche Regel von Angebot und Nachfrage spielten damit bei der Preisbildung im Gashandel keine Rolle.

 

Seit Beginn der Weltwirtschaftskrise jedoch sank die Nachfrage nach Gas deutlich. Die Folge war ein Überangebot, da zugleich immer mehr neue Gasquellen ie Schiefergas erschlossen wurden und der Handel mit Flüssiggas zugenommen hat, erläuterte Verivox. Erdgas werde heute immer öfter frei gehandelt. iese Möglichkeit nutzen immer mehr Gasanbieter, um sich günstig mit dem Energieträger einzudecken. Sie sind damit Unternehmen mit langfristigen ieferverträgen überlegen. Die Endverbraucher wiederum können seit der Liberalisierung des Gasmarktes hierzulande unter zunehmend mehr Anbietern wählen. Allein in amburg bieten rund 30 Versorger ihre Dienste an. Der Energiekonzern E.on Hanse ist jedoch unverändert Marktführer in der Hansestadt. Sowohl derfreie Gaseinkauf als auch die härtere Konkurrenz führt laut Verivox „zu immer größeren Preisunterschieden zwischen den Versorgern. Durch den Wechsel eines Anbieters könne ein Durchschnittshaushalt rund 238 Euro im Jahr sparen. (HA)

 


17.08.2010
Strom- und Gaskunden sollen von neuer Aufsicht profitieren

BONN : (Quelle: Hamburger Abendblatt)

Das Bundeskartellamt soll die Großhandelsmärkte für Strom und Gas genauer unter die Lupe nehmen. Die Bonner Behörde begrüßte gestern entsprechende Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. Danach soll beim Kartellamt eine Markttransparenzstelle eingerichtet werden. „Sie ist ein sinnvolles zusätzliches Instrument, das das bisherige Instrumentarium des Bundeskartellamts zur Verfolgung von Marktmissbrauch deutlich verbessern wird“, teilten die Wettbewerbshüter mit. Von der Arbeit könnten auch die Verbraucher profitieren.


Verbraucherschützer haben die Preisbildung an den Großhandelsmärkten als zu undurchsichtig kritisiert. „Die Markttransparenzstelle ermöglicht es, einen Marktmissbrauch frühzeitig zu erkennen und dagegen einzuschreiten“, sagte der Vizepräsident des Bundeskartellamts, Peter Klocker. Die neue Stelle soll Insidergeschäfte und Manipulationen aufdecken.


In den vergangenen Jahren waren immer wieder Vorwürfe laut geworden, große Versorger hielten Kraftwerkskapazitäten zurück, um die Großhandelspreise beim Strom in die Höhe zu treiben. Sie sind die Grundlage für die Preise der Haushaltskunden. Konzerne wie E.on und RWE haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die Großhandelspreise werden an der Leipziger Energiebörse EEX gebildet, an der mehr als 200 Unternehmen aus zahlreichen Ländern Europas ihren Strom verkaufen.


Das Kartellamt untersucht seit April vergangenen Jahres die Stromgroßhandelspreise von rund 60 Stromversorgern. Im Herbst wollen die Wettbewerbshüter einen Bericht vorlegen. Die Ergebnisse der Untersuchung könnten im Anschluss daran zu einem Verfahren führen. (rtr/HA) 



14. Juli 2010
Bundesgerichtshof öffnet Tor für Gaspreisrückforderungen

Der Bundesgerichtshof hat zugunsten von Gaskunden geurteilt: Die Gasversorger müssen zuviel bezahlte Beträge an die Kunden zurückzahlen, selbst wenn Sondervertragskunden die Erhöhungen bisher widerspruchslos gezahlt haben.

In zahlreichen Gerichtsverfahren hatten die Gasversorger behauptet, die Kunden hätten der Erhöhung durch die Zahlung zugestimmt. Mit einer vorbehaltslosen Zahlung wird jedoch die Berechtigung des Versorgers zur einseitigen Preiserhöhung vom Kunden nicht akzeptiert, stellt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil heraus (Pressemitteilung Nr. 145/2010).

 mehr siehe LINK  http://www.bund-der-energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News__1700/#con-10918

 
 

06/2010
Die STADTWERKE STADE erhöhen den Gaspreis


Die Stadtwerke Stade erhöhen zum 01.08.2010 die Gaspreise um rd. 15 % bei der Grundversorgung und um rd. 18 % bei den Sondervertragskunden. Als Begründung werden gestiegene Be­schaffungskosten genannt.

Nun sind die Beschaffungswege und -möglichkeiten auf dem Gas­markt begrenzt und überschaubar. Deshalb fällt auf, dass die anderen regionalen Gasversorger im hiesigen Umland nicht eben­falls auf gestiegene Beschaffungskosten reagieren, sondern im Gegenteil ihre Endverbraucherpreise stabil halten und z.T. sogar Preissenkungen in Aussicht stellen.

Was also läuft - bei sonst vergleichbaren Grundbedingungen - bei den Stadtwerken Stade anders als in Buxtehude. Buchholz und Winsen. Die Vermutung liegt nahe, dass es bei den Stadt­werken Stade neben der Beschaffungsproblematik auch andere Gründe für die exorbitanten Preiserhöhungen zum 01.08.2010 gibt. Sind z.Z. die Betriebsgewinne wegen des langen Winters so geschrumpft, dass die millionenschweren Gewinnabführungen in den städtischen Haushaltsbereich nicht mehr gesichert er­scheinen?

Auf jeden Fall ist die von den Stadtwerken Stade vorgetragene Begründung für die Preiserhöhung erklärungsbedürftig. Der kritische Endverbraucher sollte sich jedenfalls gegen diese bedenkliche Preisentwicklung wehren, und zwar durch Wechsel des Anbieters oder durch Widerspruch gegen die Preiserhöhung. Im letzteren Falle bietet die Regelung des § 315 BGB die Mög­lichkeit, die monatlichen Zahlungen auf dem jetzigen Niveau einzufrieren und erst dann die zurückbehaltenen Beträge zu zahlen wenn die Stadtwerke die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung nachweisen.

Weiter Informationen können an unseren Info-Abenden abgefragt werden (siehe Aktuelle Termine).

 


01.04.2010
Billigkeitsprüfung
- Kein Monopoly
Um die Klausel- und Billigkeitskontrolle auf die Gas- und Strompreise von Haushaltskunden anzuwenden, bedarf es keiner Monopolstellung des Versorgers: Die Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB setzt nur ein einseitiges Preisbestimmungsrecht einer Vertragspartei voraus.

§ 315 für viele Bereiche:

In der Praxis bedeutet dies: Selbst wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, den Anbieter zu wechseln, ist der Versorger dazu verpflichtet, seine Preise so zu gestalten, dass sie der Billigkeit entsprechen. Das gilt bei der Energieversorgung genauso wie in anderen Lebensbereichen, für die § 315 gilt, also beispielsweise für das Wirtschaften von Altenheimen, Festsetzung und Anpassung von Zinsen, Gewährung einer Betriebs-rente, Vergütungen von Kindergärten, Anpassungen von Versicherungsprämien, Vergütung für die Flughafennutzung oder für KFZ-Sachverständige und so weiter.

Das bedeutet, dass Verbraucher in all diesen Bereichen ihren Vertrag beenden und den Vertragspartner wechseln können: Die Billigkeit setzt einseitigen Preiserhöhungen Schranken, unabhängig vom Vorliegen eines Monopols. Der Bundesgerichtshof hat zahlreichen Urteilen den § 315 BGB zugrunde gelegt. In keiner einzigen dieser Entscheidungen ist von einer Monopolstellung die Rede. Lediglich im Strompreisurteil vom 28. März 2007 Hilfe Container Urteilssammlung Urteil BGH 28.3.07 entschied der BGH, dass der Preissockel - also der bei Vertragsabschluss geltende Preis - einer Billigkeitskontrolle nicht unterliegt, wenn keine Monopolstellung vorliegt. Die Versorgungswirtschaft interpretiert dies fälschlicherweise gern so, als unterläge bei fehlendem Monopol der Preis überhaupt nicht mehr der Billigkeitsprüfung. Das hat der BGH jedoch nie gesagt. Und die höchsten Richter haben das Urteil des OLG Potsdam, das die Billigkeitskontrolle ablehnte, aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. 

Unzulässige Liefersperren:
Stromkunden müssen also nicht befürchten, dass die Marktliberalisierung ihren Unbilligkeitseinwand aufhebt und der Versorger ihnen Strom oder Gas abstellt: Der Gesetzgeber vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass eine auf den Unbilligkeitseinwand gestützte Zahlungsverweigerung keine Liefersperre rechtfertigt, und das sieben Jahre nach der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte in der StromGVV und GasGVV (§ 17 und § 19). In der amtlichen Begründung von § 19 StromGVV heißt es:

"Eine Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 liegt nicht vor, soweit der Haushaltskunde sich auf die Unbilligkeit von Rechnungen oder Abschlägen nach § 315 BGB beruft. Der Haushaltskunde ist berechtigt, eine Forderung gegebenenfalls bis zu einer gerichtlichen Klärung entsprechend zu kürzen. Insoweit ist der Grundversorger nicht berechtigt, eine Unterbrechung der Grundversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung anzudrohen". 

Anwälte fordern zum Rechtsbruch auf:
In einem Kommentar von Anwälten der Versorgungswirtschaft heißt es: "Eine Anwendung des § 315 BGB scheidet wegen des vorhandenen Wettbewerbs in der Energieversorgung aus." Hierbei belassen es Wyl, Eder, Hartmann nicht, sondern fordern dreist: "Spätestens seitdem der BGH die Unanwendbarkeit des § 315 BGB geklärt hat, ist eine Korrektur der Verordnung zwingend. Um das unsinnige Ergebnis auch ohne Änderung der Verordnung zu vermeiden, ist es erwägenswert, auch unter Geltung der GVV eine auf § 315 BGB gestützte Zahlungsverweigerung nicht anzuerkennen, da mit diesem Einwand kein offensichtlicher Fehler gerügt wird".
 

Damit fordert der Kommentar Unternehmen der Energiewirtschaft eindeutig zu rechtswidrigem Verhalten auf. Diese fatale Fehleinschätzung der Verordnungslage hat vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Sperrandrohungen beschert, die Gerichte zu Recht mit einstweiligen Verfügungen auf Unterlassen geahndet haben.

 


23.03.2010
BGH kippt Ölpreisbindung für Privatkunden

Herbe Schlappe für die Energiekonzerne. Das höchste deutsche Zivilgericht hat entschieden: Die bislang gängige Praxis, Gaspreise für Privathaushalte an den Ölpreis zu koppeln, ist rechtswidrig.

Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Bindung ermögliche es den Energieversorgern, über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne zu erzielen. Unzulässige Profite seien vor allem möglich, weil mögliche Kostensenkungen bei Netz und Vertrieb nicht berücksichtigt würden. 

Warum existiert eine Koppelung von Gas- und Ölpreis?
Die Karlsruher Richter schlugen sich mit der Entscheidung auf die Seite einer Verbraucherorganisation und mehrerer Privatkunden und erklärten die entsprechenden Gaspreisklauseln der Rheinenergie in Nordrhein-Westfalen und der Stadtwerke Dreieich wurden für unwirksam. Die Gasversorger hatten ihre Preise unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht. Das stellt nach dem BGH-Urteil aber eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar (BGH Az. VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08). Einem Gerichtssprecher zufolge sind von dem Urteil weite Teile des gesamten Marktes betroffen.

Die bislang praktizierte Bindung des Ölpreises an den Gaspreis ist gesetzlich nicht verankert, sondern geht auf eine internationale brancheninterne Vereinbarung zwischen ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren zurück.

 

 


23.02.2010

PRESSEMITTEILUNG vom Bund der Energieverbraucher e.V.

RAUBZUG MIT STROMPREISEN: SECHS MILLIARDEN ZUSÄTZLICH KASSIERT

Der Bund der Energieverbraucher hat die Strompreisentwicklung der vergangenen drei Jahre analysiert - mit inem schockierenden Ergebnis. Die Strompreise für Haushalte haben sich durchschnittlich zwischen2006 und 2009 um 3,75 Cent je Kilowattstunde erhöht. Verringert haben sich dagegen in diesem Zeitraum die Netzentgelte, und zwar um 1,5 Centje Kilowattstunde.            

Zieht man die Steuern, Abgaben und Netzentgelte vom Strompreis ab, dann haben sich die Kosten für Erzeugung und Vertrieb um über vier Cent je Kilowattstunde in nur drei Jahren erhöht. Die Spotmarktpreise an der Strombörse haben sich in diesem Zeitraum jedoch um 1,2 Cent jeKilowattstunde verringert.

Die Stromwirtschaft rechtfertigt ihre Preiserhöhungen für Haushaltskunden mit den gestiegenen Kosten der mittel- und langfristigen Strombeschaffung. Der im Jahr 2006 gelieferte Strom wurde zum Beispiel zwischen Juli 2004 und Ende 2005 eingekauft. Die so ermittelten Bezugskosten auf der Basis mittel- und langfristiger Verträge sind tatsächlich zwischen 2006 und 2009 um 2,7 Cent gestiegen. Selbst wenn man diesen Effekt voll berücksichtigt, dann ergibt sich dennoch ein deutliches Plus für die Stromwirtschaft vonrund 1,4 Cent.

Die Marge der Stromversorger bei der Belieferung von Privathaushalten hat sich zwischen 2006 und 2009 um rund 1,4 Cent je Kilowattstunde erhöht, selbst unter Berücksichtigung gestiegener Strombezugskosten. Der Erlös für die Stromerzeugung hat sich drastisch erhöht: von 3,56 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2006 auf 6,24 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2009 um 2,68 Cent.

Dabei waren schon die 3,56 Cent im Jahr 2006 mehr als auskömmlich. Denn es handelt sich dabei um die Erzeugungskosten des teuersten Kraftwerks. Alle anderen Kraftwerke erzeugen den Strom deutlich günstiger und bekommen dennoch den Preisfür die teuerste Stromerzeugung. Die Stromerzeuger kassieren dadurch im Jahr 2009 von jedem Haushaltskunden für die Herstellung der gleichen Strommenge 94 Euro mehr als im Jahr 2006. Hinzu kommen rund 50 Euro, die darüber hinaus die Stromversorgungsunternehmen den Haushalten mehr abverlangen, unter Berücksichtigung geänderter Bezugskosten sowie Steuern und Abgaben. Im Klartext wurden diese 50 Euro zusätzlich verlangt, ohne das dies durch Beschaffungskosten oder Steuern und Abgaben gerechtfertigt sind.Jährlich bereichert sich die Stromwirtschaft dadurch zusätzlich umfast sechs Milliarden Euro.  Diese Mehrbeträge kassiert die Stromwirtschaft ohne jede Gegenleistung, also ohne etwas in erneuerbare Energien zu investieren, neue Kraftwerke zu bauen oder Stromnetze zu ertüchtigen. Denn für alle diese Positionen werden die Stromverbraucher an anderen Stellen zurKasse gebeten. Für den Ausbau erneuerbarer Energien zahlen die Verbraucher insgesamt einen Betrag, der halb so hoch ist, wie die Zusatzbelastungen, die die Stromwirtschaft den Verbrauchern ohne jedenGrund im Jahr 2009 mehr als im Jahr 2006 abverlangt hat. Im Jahr 2010 setzt sich diese Fehlentwicklung bedauerlicherweisefort: Die Strompreise für Haushalte werden weiter angehoben.

Die Stromwirtschaft und ihr nahestehende Organisationen, leider auch der Dachverband der Verbraucherzentralen, kritisieren einseitig die gestiegenen Umlagen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die aufgezeigten Raubzüge der Stromwirtschaft in den Verbraucherkassen bleiben unerwähnt ebenso wie der langfristige Nutzen, den Verbrauchervom Ausbau erneuerbarer Energien haben.              

 


19.02.2010
Gasprom entkoppelt erstmals Gas vom Ölpreis 
QUELLE: Hande
lsblatt

Lange Zeit tat sich der russische Riese Gazprom schwer, sich von der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis zu verabschieden. Nun konnte Eon Ruhrgas erstmals flexiblere Verträge mit dem Exporteur aushandeln. Teilmengen werden nun nicht mehr an Öl, sondern an den Spotmarkt für Gas gebunden. Eine kleine Revolution.

DÜSSELDORF/MOSKAU. Eon Ruhrgas hat Gazprom in monatelangen Verhandlungen flexiblere Lieferverträge abgerungen. Nach den Worten von Eon-Ruhrgas-Chef Bernhard Reutersberg stimmte der weltgrößte Gasproduzent dabei erstmals zu, einen Teil der Mengen nicht an den Öl-, sondern an den Spotpreis für Gas zu koppeln. „Es sind zwar noch Details zu klären, die Eckpunkte stehen aber, und mit Gazprom-Chef Miller bin ich mir einig“, sagte Reutersberg vor Journalisten in Essen.

Der Schritt bedeutet für die Gaswirtschaft einen Paradigmenwechsel. Bislang spielte der eigenständige Spotmarkt für Gas für Gazprom keine Rolle. In den langfristigen Lieferverträgen, die der Branchenriese mit seinen Kunden, den großen Importeuren, zum Teil über 30 Jahre hinweg abgeschlossen hat, folgten die Preise traditionell zeitversetzt und geglättet der Entwicklung am Ölmarkt. Den Verträgen lag die Annahme zugrunde, dass Heizöl mit Gas konkurriert. Spätestens als vor zwei Jahren der Ölpreis durch Spekulanten in die Höhe getrieben wurde und die Gastarife mitzogen, geriet die Ölpreisbindung aber in die Kritik.

Der Gazprom-Konzern, der rund ein Fünftel der weltweiten Gasproduktion kontrolliert, konnte das lange ignorieren. Im vergangenen Jahr gerieten die Importeure aber so unter Druck, dass insbesondere Eon Ruhrgas auf eine Anpassung der Regeln pochte. Der europäische Gasmarkt war nach Reutersbergs Worten schließlich innerhalb weniger Monate „extrem in Unordnung geraten“. Zum einen sank der Absatz wegen der  wirtschaftskrise im vergangenen Jahr um sieben Prozent. Gleichzeitig drängten große Mengen verflüssigtes Gas (LNG) nach Europa, die eigentlich für den US-Markt bestimmt waren, wo aber durch neue Fördertechniken neue Felder erschlossen werden konnten. Die Folge war „eine nie da gewesene Überversorgung mit Gas“, wie Reutersberg es nennt.

Der Preis im Spotmarkt entkoppelte sich vom Ölpreis, der inzwischen wieder anzog, und lag zeitweise um über die Hälfte unter den Preisen, die Importeure in den langfristigen, an den Ölpreis gebundenen Verträgen bezahlen mussten. Die Importeure saßen so zwischen den Produzenten, die auf die langfristigen Verträge pochen konnten, und ihren eigenen Kunden wie Stadtwerken, die sich am Spotmarkt billiger eindecken konnten, in der Klemme. Der Absatz von Eons Sparte Pan-European Gas, die von Ruhrgas geführt wird, sank in den ersten neun Monaten 2009 um 21 Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern brach um 33 Prozent ein.
 


13.01.2010
Schon wieder ein BGH-Urteil zu Gunsten der Verbraucher

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 8/2010

Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern

bei unwirksamer Preisanpassungsklausel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem kommunalen Versorgungsunternehmen im Ruhrgebiet, einseitig vorgenommen worden waren. Die 180 Kläger schlossen spätestens im September 2004 mit der Beklagten Gaslieferverträge nach den Sonderabkommen SOA1 und SOA2. Die von der Beklagten vorformulierten Bedingungen für das Sonderabkommen lauten auszugsweise wie folgt (bei Verträgen, die vor 1984 abgeschlossen wurden, haben die Bedingungen einen geringfügig abweichenden Wortlaut):

 

"4. Die Stadtwerke [= Beklagte] behalten sich eine Änderung der Preise und Bedingungen dieses Sonderabkommens vor. Für das Wirksamwerden genügt eine entsprechende Veröffentlichung in der […] Tagespresse. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, so kann er das Sonderabkommen mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Monats schriftlich kündigen und eine weitere Belieferung zu den Preisen und Bedingungen der Sondervereinbarung oder als Tarifkunde nach den AVBGasV und den hierzu jeweils gültigen Anlagen der Stadtwerke und damit insbesondere zu den "Allgemeinen Tarifen" verlangen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.

 

5. Soweit in diesem Sonderabkommen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der AVBGasV entsprechend.

 

9. Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt – soweit nichts anderes vereinbart – zwei Jahre; er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird."

 

Die Beklagte erhöhte die Arbeitspreise zum 1. Oktober 2004, 1. April 2005, 1. Oktober 2005, 1. Januar 2006 und zum 1. Oktober 2006. Dagegen wenden sich die Kläger mit ihrer Feststellungsklage. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen.

 

Die dagegen gerichtete Revision der Kläger hatte Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen unwirksam sind, weil die Preisanpassungsklauseln in den Formularverträgen einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht standhalten und deshalb kein Recht des Gasversorgers zur einseitigen Änderung des Gaspreises besteht. Die Preisanpassungsklauseln benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben jedenfalls deshalb unangemessen, weil sie nur das Recht des Versorgers vorsehen, Änderungen der Gasbezugskosten an die Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Gestehungskosten den Preis zu senken. Eine Preisanpassungsklausel muss aber das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahren und darf dem Verwender nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. dazu zuletzt Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2009 – VIII ZR 320/07, Pressemitteilung Nr. 220/2009).

 

Dem beklagten Unternehmen ist auch, anders als das Berufungsgericht gemeint hat, nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Preisänderungsrecht zuzubilligen. Eine ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt nur dann in Betracht, wenn die entstehende Regelungslücke zu einem Ergebnis führt, das den beiderseitigen Interessen nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt, sondern das Vertragsgefüge einseitig zugunsten des Kunden verschiebt. Das ist angesichts der für das Versorgungsunternehmen bestehenden Kündigungsmöglichkeiten nicht der Fall.

 

Urteil vom 13. Januar 2010 – VIII ZR 81/08

LG Essen - Urteil vom 17. April 2007 - 19 O 520/06

OLG Hamm - Urteil vom 6. März 2008 - 2 U 114/07

(veröffentlicht in RdE 2008, 183)

Karlsruhe, den 13. Januar 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

 


13.01.2010

Immer mehr Urteile vor Amtsgerichten fallen gegen E.ON Hanse aus.HA:. Der Hamburger Regionalversorger E.ON Hanse gerät beim jahrelangen Streit um die Gaspreise juristisch ins Hintertreffen. Bei mehreren hundert Verfahren vor Amtsgerichten in ganz Norddeutschland setzte sich bislang weitgehend die Verbraucherseite durch. Am Dienstag sprach ein Amtsrichter in Winsen/Luhe gleich 70 Urteile am Stück, die fast durchgängig gegen E.ON Hanse ausfielen. Der Energieversorger hatte Kunden verklagt, die eigenmächtig ihre Rechnungen gekürzt hatten, weil sie Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 nicht für rechtmäßig hielten. Eine rechtskräftige Klärung des Streits steht noch aus. „Wir hoffen und wünschen, dass endlich ein Gericht eine Entscheidung in der Sache trifft“, sagte eine E.ON-Hanse-Sprecherin. Im Kern drehen sich die Auseinandersetzungen um die Frage, ob Erhöhungen der Gaspreise in den Jahren 2004 und 2005 angesichts gestiegener Kosten angemessen waren oder nicht. Deshalb hatten E.ON-Hanse-Kunden mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale geklagt. Das Hamburger Landgericht entschied im Oktober vergangenen Jahres gegen E.ON Hanse, allerdings aus einem anderen Grund: Die Preisänderungsklausel in den Gasverträgen sei unwirksam, weil zu unbestimmt. Sie lautete: „E.ON Hanse ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.“

 


03.01.2010
Wir wünschen allen Mitgliedern ein frohes und gesundes neues Jahr
Hier ein paar neu Informationen und Kommentare:

Neue Tarif-Mogelpackung von E.on-Avacon 

E.on-Avacon rührt wieder einmal kräftig die Werbetrommel für seine Tarife. Neu im Programm ist der Tarif EnergieSpar, der nicht nur eine Stromersparnis, sondern auch noch eine Kostenersparnis bei der Abrechnung bieten soll. Voraussetzung ist, man senkt die Stromkosten um 10 %. Versprochen werden bis 100,- EUR auf die Jahresabrechnung als Bonus. 100,- EUR erreicht man aber nur dann, wenn der Jahresverbrauch bei 10.000 kW/h liegt. Liegt der Verbrauch unter 2000 kW/h bekommt man nichts. Dass heißt, besonders Kleinverbraucher und Alleinstehende sowie Berufstätige machen wieder einmal eine lange Nase. Dafür zahlen Sie aber eine Verbrauchspreis von 21,8 ct/kWh und einen Jahresgrundpreis von 84,- EUR.  Im Vergleich zu anderen Anbietern ist trotz fehlenden Bonus bei z.B. 5000 kW/h bei andren Anbietern eine Ersparnis von über 100,- EUR möglich. Details zum EnergieSpar-Tarif lesen Sie hier: http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=2506&ch=2&n=9c4751b82df44f199b96d1535bf9ea90&plz=21335&ort=L%C3%BCneburg&redirect=ok

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Klage gegen EWE abgewiesen

Zwei Gaskunden hatten gegen EWE vor dem Landgericht Aurich wegen unzulässiger Preiserhöhungen geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht erkannte die Preisanpassungsformulierung als rechtens und die damit einhergehenden Preisanhebungen als gerechtfertigt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Brennstoffzellenheizung im Versuchsstadium.

E.on-Hanse beginnt Kunden anzuschreiben, um diese für die Erprobungsphase der Brennstoffzellenheizung zu gewinnen.

 

Aus der Information und dem Vertrag ist ersichtlich, welche Voraussetzungen für eine Teilnahme notwendig sind.

 

Mehr dazu lesen Sie unter  http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=36&Itemid=53

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Verbraucherabzocke.

Eine neue Masche, wie man Verbrauchern das Geld aus der Tasche zieht, ist jetzt im Zusammenhang mit „Flexstrom“ ans Tageslicht gekommen. Der Stromanbieter lockt mit extrem günstigen Preisen und Angeboten. Nach nur 12 Wochen flattert dann dem Verbraucher eine Preiserhöhung ins Haus. Diese beträgt zum Teil bis zu 30 %. Natürlich hat entsprechend der AGB’s ein Kündigungsrecht. Macht man davon Gebrauch, beginnt ein langer Weg, um an sein im Voraus gezahltes Geld zu gelangen.

 

Daher Augen auf beim Anbieterwechsel. Nicht immer ist der Günstigste auch der Beste. 

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Die Gas- und Strompreise in Bewegung

Die Gas- und Strompreise kommen in Bewegung. Diverse Anbieter erhöhen zum Jahresanfang die Preise.

 

Ausgerechnet der Stromversorger, der bisher in allen Verbraucherportalen mit als einer der günstigsten geführt wurde (Stadtwerke Flensburg) hat mit 10% Erhöhung kräftig zugelangt.

 

Informieren sich zu Details in den Verbraucherportalen
(z.B. http://www.gas.de/includes/gasrechner/gasvergleichsrechner.php
oder www.verivox.de )

Darauf sollten Sie achten:
- monatliche Zahlungsweise wählen
- Preisgarantie nutzen
- Vertragslaufzeit entsprechend der Preisgarantie

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Mahnbescheide – Alle Jahre wieder

E.on-Avacon hat zum Ende des Jahres 2009 wieder einmal zahlreiche gerichtliche Mahnbescheide verschickt. Aufgrund der Verjährungsfristen kann man wohl auch 2010 wieder damit rechnen. Wie sie sich verhalten sollten können sie unter http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=58

nachlesen

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Stadtwerke Barmstedt im Schussfeld von e.on-Avacon

Die Stadtwerke Barmstedt, die eine Niederlassung in Lüneburg haben und für den Lüneburger Raum auch einen eigenen Erdgastarif anbieten, haben den Unmut von E.on-Avacon auf sich gezogen. Stein des Anstoßes war die Darstellung „Stadtwerke in Lüneburg“ sowohl als Homepage als auch in Zeitungen. E.on-Avacon klagt auf eine Unterlassung. Die Stadtwerke sind für Kunden des Lüneburger Raumes jetzt erreichbar unter http://www.stadtwerke-barmstedt.de/stwl/index.php/

 

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Mehrwertsteuer auf Wasserversorgung gekippt 

Es klingt nach „Nichts“ – hat aber finanzielle Auswirkungen. Über Jahre hatten die Wasserversorger (u.a. E.on-Avacon) das legen von Hausanschlüssen und Reparaturarbeiten an den Leitungen bis zum Zähler mit 16 % bzw. 19 % MwSt. belegt.

 

In einem Urteil des BFH ist dies gem. EU-Recht unzulässig. Erlaubt sind 7 %.
Weitere Informationen finden sie unter http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=36&Itemid=53

 


18.11.2009

Quersubventionierung und unlauteres Geschäftsgebaren einiger Stadtwerke.

Nicht nur bei den Buxtehuder und Stader Stadtwerken gibt es erhebliche Quersubventionierungen und Umlage energiefremder Investitionen auf die Gas- und Stromkunden.
Auch andere Stadtwerke bedienen sich vermehrt dem Mißbrauch um an das Geld der Kunden zu kommen.
Das Energiewirtschaftsgesetzt (EnWg) gibt in §1 vor:
(1) "Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas."
(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
(3) Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
Das ist bei derartigen Geschäftsgebaren (siehe Beispiel) sicher nicht gegeben. Leider verhält sich die Legislative (unsere Politiker) wg. der Abgängigkeit durch die vielen lukrativen Aufsichtsratspostenzurückhaltend . Hier kann man nur auf einen Durchgriff der EU hoffen.
 

14.11.2009
Gericht könnte Gaspreise der GEW (Wilhelmshaven) kippen.

Das Oberlandesgericht 6. Zivilsenat berät über Wirksamkeit von Preiserhöhungen. >> 20091114_gew_klage


19.10.2009
Leserbrief an die TAGEBLATT Redaktion zum Thema Lobbyismus in der Politik

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Bericht über zu teure Medikamente in Deutschland ist zwar aufschlussreich, aber leider keine Neuigkeit. Schon der ehemalige Gesundheitsminister Seehofer hat vergeblich dagegen angekämpft. Anlässlich seines Ausscheidens im Jahre 2003 gab er vor laufender Kamera zu, dass er sich letztlich wegen der übermächtigen Pharmalobby zurückziehen musste, weil diese zu stark sei. "ja, das ist so, seit 30 Jahren - bis zur Stunde" gab Seehofer zu Protokoll. Die Übermacht der Pharmaindustrie als einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige der deutschen Industrie ist auch auf die Verflechtung mit einflussreichen Politikern zurückzuführen, die in den unterschiedlichsten Funktionen die Interessen der Pharmawirtschaft - letztlich zu Lasten der Verbraucher - vertreten. Dieser Wirtschaftslobbyismus ist leider nicht auf die Pharmaindustrie beschränkt, sondern auch in vielen anderen Wirtschaftszweigen gang und gebe. Als Sprecher der "Bürgerinitiative Energieprotest im Landkreis Stade" habe ich dies besonders krass in der Energiewirtschaft erlebt. Greenpeace hat hierzu übrigens ein "Schwarzbuch Klimaverhinderer" veröffentlicht, wo namentlich Politiker -vom einfachen Abgeordneten bis zum Minister- aufgeführt werden,die in  Aufsichts-/Beirats- und anderen Funktionen ein kleines Zubrot zu den niedrigen Politikerbezügen erhalten. Letztlich sollte eigentlich allen Politikern per Gesetz verboten werden, derartige Nebeneinkünfte zu beziehen, da die Verlockung die Interessen der Wirtschaft vor die der Wähler zu stellen doch riesig ist. Die anstehende Bundestagswahl bietet die Gelegenheit, die zur Wahl stehenden Kandidaten hierzu zu befragen.

Unsere Bürgerinitiative hat dies getan und interessante Erfahrungen gesammelt.
Mehr dazu unter www.bi-energieprotest.de .

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Beck, Stader Str.3, 21737 Wischhafen, T. 04143-999 295



25.08.2009 

Vorsicht: Energieversorger (hier EO-N) versuchen Kunden in die Falle zu locken. Informationen zur Preissenkungen daher genau studieren und ggf. sofort wiedersprechen.

Siehe Hinweis der Verbraucherzentrale .


 24.08.2009 

Energieversorger geben Gaspreissenkungen nur teilweise an die Verbraucher weiter. Je nach Bundesland gibt es deutliche Unterschiede. Siehe FOCUS Artikel



05.08.2009
Leserbrief von Klaus-Dieter Beck, Stader Str.3, 21737 Wischhafen, Tel.04143-999295,
Sprecher der Bürgerinitiative Energieprotest im Landkreis Stade


Natürlich haben wir uns darüber gefreut, dass eine neutrale Behörde wie die Monopolkommission endlich klar aufzeigt, dass und warum "die Deutschen zu viel für Energie bezahlen". Was in Ihren Artikeln leider nicht aufgezeigt wurde ist, dass die Schuld dafür ach Meinung der Kommission auch bei den Politikern speziell aber der Bundesre-gierung liegt. Die große Koalition, aber auch die Vorgänger-Regierung hat in Kenntnis dieser Fakten, obwohl  durch verschiedene Maßnahmen  der EU-Kommission dazu aufgefordert, bisher nicht oder nur unzureichend gehandelt. Wenn man böswillig wäre,  könnte man unterstellen, dass die Lobby der Energiewirtschaft, zu der zahlreiche Politiker bis zu (Ex-)Ministern gehören, hier massiv Einfluss genommen hat - wer verzichtet schon gerne auf hohe Aufsichtsratsbezüge oder andere  Einkünfte? Für die Staatsfinanzen ist es natürlich auch von Vorteil, bei einem Steuer/Abgabenanteil von ca. 40% am Energiepreis, zu Lasten der Verbraucher kräftig zu kassieren. Der Bösewicht ist ja sowieso das Energieunternehmen.Haben die vier "Großen" nicht in den letzten fünf Jahren Gewinne von über 100 Mrd.€ gemacht und gehören damit zu den "Top-Gewinnmachern" der Wirtschaft. Aber es sindnicht nur die vier "Großen". So haben beispielsweise die Stadtwerke Stade in den Jahren 2006 - 32,3 % und in 2007 - 28,7 %  Eigenkapitalrenditen erwirtschaftet. AlsHerr Ackermann vor kurzem für die Deutsche Bank ein Renditeziel von 25 % vorgab, ging ein Aufschrei der Empörung durch die Republik.  Was könnte als Konsequenz aus dem Bericht der Monopolkommission gezogen werden?

Da die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Politiker gerade in Wahlzeitenversuchen auf die Bürger zuzugehen, sollte man diese Gelegenheit nutzen, sie auf ihrTun anzusprechen und auch festzunageln. Ankündigungen, dass man bis 2020 das Problem gelöst haben würde, sollte man gar nicht erst ernst nehmen. Die anstehende Bundestagswahl ist hierfür hervorragend geeignet. Was man fragen und tun könnte, findet man auch auf der Homepage der Bürgerinitiative Energieproteste im Landkreis Stade: www.bi-energieprotest.de

 


04.08.2009  Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: Deutsche Energieverbraucher zahlen laut Monopolkommission immer noch zu viel für Strom und Gas. Das Gremium bemängelt, dass es keinen funktionsfähigen Wettbewerb gebe. Siehe FOCUS Artikel .

 

 


15.07.2009 

Wieder ein Sieg der Protestler gegen illegale Abzocke bei den Gaspreisen. Das BGH gibt den klagenden Verbrauchern erneut recht.

Artikel im FOCUS Artikel   

 


13.05.2009

Die STADTWERKE STADE reduzieren den Gaspreis zum zweiten Mal und sind dennoch noch nicht auf dem korrespondieren Niveau der so oft beschworenen "Ölpreisbindung".

Artikel im Hamburger Abendblatt  

Und die STADWERKE BUXTEHUDE: Still ruht der See !!.
Das Geld der Kunden füllt derweilen die städtischen Kassen!
Hier trifft der Satz von "unbilligen Preissenkungen" voll ins Schwarze.


10.05.2009

Der Verdacht auf Marktmanipulation der Stromriesenm EON und RWE verdichtet sich; siehe Artikel im Hamburger Abendblatt 

 


19.04.2009

Die EU will durch mehr Wettbewerb die Energiepreise drücken. Endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Leider muss die verfilzte deutsche Politik wieder einmal von oben Druck bekommen.

Siehe Hamburger Abendblatt

 


16.04.2009

Unsere Behauptung, dass auch ein Gaspreisenkungen "unbillig" sein können, hat sich durch die Pressemeldungen der letzten Tage wieder einmal bewiesen!

Wann schreiten die Kartellbehörden gegen diese illegale Praxis ein?
siehe HAMBURGER ABENDBLATT

 


30.03.2009
Die Europawahl naht. Wir stellen Fragen an dieKandiadten zur Europawahl >> Unser Brief

H
ier die erste Anwort von SPD Kandidaten Ronald Frerks
Und die Antwort der FDP Gesine Brief von G. Meissner (Eingang am 27.05.2009)

 


10.02.2009

Endlich: Die Stadtwerke Buxtehude senken die Gaspreise. Trotz angeblicher Kopplung von Oel und Gas, korrespondiert die Preissenkung in Buxtehude nicht mit dem viel stärkeren Rückgang der Rohölpreise. Warum wohl ?

Hierzu ein Leserbrief aus dem Buxtehuder Tageblatt.



27.01.2009
Gaspreissenkung: Die AVACON geht mit gutem Beispiel voran und reduziert den Gaspreis um 24%. Die Versorger im Landkreis Stade halten sich bisweilen bedeckt. Link: >> Avacon

 

 


13.01.2009

Thema: EON-Mahnbescheide als Weihnachtsüberrraschung. Mit Unterstützung durch die Verbraucherzentrale werden die Empfänger dieser Mahnbescheide entsprechen beraten.
Hierzu ein wirklich sehenswerter RTL TV-Beitrag mit dem Protestler Chris Ueltzen sowie Dr. Hörmann und RA André Malitzki.

 

 


30.12.2008

Die Presse schlägt Alarm! Nach den geplanten Strompreiserhöhungen werden die Gewinnsteigerungen unserer ENERGIEVERSORGUNGSKONZERNE noch grösser werden.

Hier ist nun zwingend der Gesetzgeber gefordert! Bericht im BUXTEHUDER TAGEBLATT .


19.12.2008

Leserbrief zum Thema Ehrlichkeit der Energieversorger an das BUXTEHUDER TAGEBLATT. Der Inhalt wurde leider bis dato von unsererer Lokalpresse (Tageblatt) nicht veröffentlicht !!

 

 


16.12.2008
BT Artikel: Russland senkt die Gaspreise. Nur im Landkreis Stade kommt nichts an!

 


29.11.2008
BT Artikel vom
25.11.2008 HEIZEN WIRD BILLIGER, doch im Landkreis Stade kommt nichts an!
BT Artikel vom
28.11.2008 EWE SENKT GASPREISE.
Hierzu ein LESERBRIEF an die Redaktion des TAGEBLATTs.

 


23.11.2008
Erste 
 Kommentare zum BGH-Urteil vom 19.11.2008 vom Bund der Energieverbraucher.
Kommentare und Informationen von der Protestbewegung im Hamburger Umland (hier: EON-Protestler).



21.10.2008
Urteil des OLG Oldenburg: Gaskunden der EWE sollten sich mit dem EINSPRUCH beeilen.


09.09.2008
Leserbrief von FRITZ MAUK aus Apensen zum gleichen Thema.


06.09.2008
Wieder ein verbrauerfreundliches Urteil gegen illegale Preisteiberei beim Gas. Eine Klägergemeinschaft erzielt vor dem OLG Oldenburg einen Sieg gegen den Gasversorger EWE.
Von dem Urteil profitieren jedoch nur die Gasnutzer, die den Preissteigerungen vorher wiedersprochen haben!
Rat der BI: Den Erhöhungen rechtzeitig widersprechen!



01.07.2008
Zur Erhöhung der Gaspreise am 1.7.2008 informiert die Sendung PLUSMINUS die Verbraucher: Beispiele: Nicht akzeptieren, sondern rebellieren!



15.03.2008:
Die Versorger in Landkreis Stade (Tageblatt) läuten die nächste Gaspreiserhöhung ein.
Hierzu ein Leserbrief der BI-ENERGIEPROTEST zu den Hintergründen.


01.03.2008:
Wenn man den beigefügten Artikel aus "Markt und Mittelstand" gelesen hat wird klar, warum die EVU's jetzt Überlegungen anstellen, sich von den Netzen zu trennen. Bevor man richtig Geld in die Hand nehmen muß für den Ausbau, die Reparatur und Verstärkung sowie Modernisierung des Netzes verkauft man doch lieber, oder ????


01.02.2008:
Brief an Minister Hirche. >> Die Energiesituation in Deutschland. Ein exemplarischer Briefwechsel zwischen einem Protestler und einem Politiker.


31.12.2007: Brief eines Energieverbrauchers an Umweltminister Gabriel


03.12.2007: Leserbriefe an das Tageblatt zur "Zweiten Miete in Buxtehude" (Veranst. der HAUS & GRUND)
                  aus JorkBuxtehude und Harsefeld


01.12.2007: Artikel im Tageblatt >> Schärfere Kontrollen der Energiepreise durch das Kartellamt


22.11.2007: EO-Hanse unterliegt wg. intransparenter Vertragsklauseln in Schleswig Holstein


22.11.2007: Leserbrief an die NWZ zum Urteil des Landgerichts Oldenburg


20.11.2007: Tageblatt >> Statistiker entlarven die Stromlüge


17.11.2007: Tageblatt >> Grosser Erfolg für Gaskunden.
Der Versorger SWB (Bremen) verliert nunmehr zum zweiten Mal vor dem OLG Bremen


08.11.2007: Artikel aus der Zeit >> Monopol auf Kurzschluß

 


08.11.2007: Tageblatt-Artikel zum Thema Wettbewerb


07.11.2007: SPIEGEL-Artikel >> "EON wil Kunden beruhigen"


30.10.2007: Artikel in Tageblatt >> Antwort der Protestler

 


20.10.2007: Artikel in Tageblatt >> Drohung des Geschäftsführers der Stadtwerke Buxtehude

 


19.10.2007: Artikel in Tageblatt >> "Strompreise steigen weiter"

 


Sept. 2007: Leserbrief aus Sauensiek >> JAsager und ABNICKER


Okt. 2007:  Haus & Grund informiert Mitglieder über Urteil des LG Hannover zur Offenlegung der Gaspreikalkulation.


25.05.2007: Leserbrief im Tageblatt >> Energieverbraucher zahlen für energiefremde Investitionen




Der Fall des BGH-Richters Wolfgang Ball:
30.11.2007: Rüffel für BGH Richter Ball vom Chef (Prof. Hirsch)
(Vielleicht hat unser Bundespräsident dem Professor einmal auf die Füße getreten?)

27.11.2007: Angebotsanfrage an W. Ball
(Schauen wil ´mal ob Hr. Ball beide Seiten gleich behandelt?)

14.11.2007: Die Antwort des Präsidenten des Bundesgerichtshofes kann man nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen! 
Hierzu eine Stimme aus dem Volk (hier aus Friesland):
"Ich glaube, für Deutschland ist der Weg zum Status einer Bananenrepublik nicht mehr aufzuhalten.
Passend dazu auch: Eine kleine Minderheit von einigen tausend Menschen legt heutzutage die gesamte Wirtschaft lahm und stranguliert eine 80 Millionen Bevölkerung. Und die Polittruppe in Berlin ist quasi nur noch bemüht, sich aus der Verantwortung für die Gesellschaft zu stehlen."


28.10.2007: Protestnoten zum Fall des Richters W. BALL an den Bundespräsidenten und an denPräsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Hirsch

23.10.2007: SPIEGEL-Artikel zur Neutralität unserer BGH-Richter (Einfach nur erschreckend!!)

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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 27. August 2010 )
 
 
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