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Mittwoch, 8. September 2010
 
 
BGH § 315 - Was ist billig - Urteile, Kommentare
Der Bund der Energieverbraucher e.V unterstützt seit Jahren die Verbraucher bei ihrem berechtigten Protest gegen zu hohe Energiepreise. In diesem Zusammenhang können Sie Informationen über den § 315 BGB und § 307 BGB, Urteile und Kommentare auch im Zusammenhang mit der Billigkeit von Energiepreisen im unterlegten Link erhalten, der Sie auf die entsprechende Seite des Bund der Energieverbraucher e.V führt.

Neu: Nachfolgend Link zu  Erdgas Gerichtsurteile mit Hinblick auf §315 BGB sowie entsprechende Kommentierung.

E.ON-Tochter unterliegt vor Gericht PDF Drucken E-Mail
Quelle: Bund der Energieverbraucher   

Strompreisklauseln ungültig

(29. Oktober 2009) Über Preisgleitklauseln dürfen Stromversorger sich nicht zusätzlich bereichern. Das wurde nun erstmals auch für Stromlieferverträge gerichtlich festgestellt. Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher e.V. gegen eine Preisgleitklausel der E.on-Tochter Stadtwerke Gelnhausen.
 
Gutachten enthüllt Unbilligkeit PDF Drucken E-Mail
Annelene la Motte   
 Gutachten enthüllt Unbilligkeit

Im bundesweit ersten Sachverständigen- gutachen zur Billigkeit von Gaspreiserhöhungen bestätigte sich die Unbilligkeit der Preiserhöhungen der Bad Honnef AG in den Jahren 2004 bis 2007. Das Gutachten ist auch von seiner Methodik her wegweisend (siehe auch: Glaubwürdigkeit von Gefälligkeitsgutachten).

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 9. Juli 2009 )
 
Gaspreis - Der BGH entscheidet zugunsten der Kunden PDF Drucken E-Mail
R. Block   
Geld zurück für Gaskunden
 
der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden ein weiteres Mal gestärkt. Das Gericht erklärte eine von vielen Gasversorgern genutzte Klausel zur Anpassung der Preise für unwirksam, weil sie die Verbraucher benachteilige.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27. Oktober 2009 )
 
BGH entscheidet weitgehend vernünftig PDF Drucken E-Mail
BI-Redaktion   
Bund der Energieverbraucher
BGH entscheidet weitgehend vernünftig

(19. November 2008) Der BGH hat entschieden, dass die Gaspreiserhöhungen der Billigkeit entsprechen müssen und der Versorger den Beweis hierfür antreten muss. Damit bestätigt der BGH seine bisherige Rechtssprechung zu diesem Thema. Er geht sogar noch im Sinne der Verbraucher einen Schritt weiter 
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 16. Dezember 2008 )
 
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